Alle Kinder, die bis zum 30.06.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, sind durch die Sorgeberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirks anzumelden. Auch Kinder, die das sechste Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

Eltern, die ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft angemeldet haben, teilen uns dies bitte mit Namen der Schule in freier Trägerschaft mit.

notwendige Unterlagen zur Anmeldung:

  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis des anwesenden Elternteils
  • Kopie des Personalausweises des abwesenden Elternteils
  • bei alleinigem Sorgerecht muss die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorgelegt werden
  • bei Besuch einer Kindertageseinrichtung kann die Entwicklungsdokumentation vorgelegt werden
  • bei geteiltem Sorgerecht muss von beiden Sorgeberechtigten die Unterschrift zur Anmeldung und die Kopie des Personalausweises vorliegen
  • Impfnachweis Masern
  • Einwilligung im Rahmen der Zusammenarbeit von Kindergarten und Schule » Einwilligung_im_Rahmen_der_Zusammenarbeit_Kita_Schule

Die Anmeldung kann an der Grundschule Markranstädt zu folgenden Terminen vorgenommen werden:

02.09.2026     von 08:00 – 11:00 Uhr und von 12:00 – 14:00 Uhr

03.09.2026     von 08:00 – 11:00 Uhr und von 12:00 – 14:00 Uhr

Wir bitten Sie, das Anmeldeformular von der Homepage der Grundschule Markranstädt herunterzuladen und zur Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben mitzubringen. »SJ27-28 – Antrag auf Aufnahme in die Klassenstufe 1

Das Kultusministerium eröffnet nun für den kommenden Anmeldezeitraum zum Schuljahr 2027/2028 ergänzend und als Alternative zum bisherigen Anmeldeverfahren sachsenweit die Möglichkeit einer digitalen Anmeldung.

Eltern können ihr Kind im Zeitraum vom 1. August bis zum 15. September 2026 über folgenden Link an einer Grundschule anmelden:

 https://schule.sachsen.de/gs-anmeldung

Zur Vereinfachung des Verfahrens ist die digitale Grundschulanmeldung zunächst an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Eltern und Kind müssen eine Wohnanschrift in Sachsen haben,
  • die Meldeanschrift des Kindes muss mit der Meldeanschrift wenigstens eines Elternteils übereinstimmen,
  • es ist keine Anmeldung an einer Förderschule, Gemeinschaftsschule oder Oberschule+ vorgesehen,
  • es ist keine Beschulung an einer öffentlichen Grundschule außerhalb des eigenen Schulbezirks gewünscht,
  • für das Kind wurde keine Rückstellung veranlasst.

In allen anderen Fällen bleibt es zunächst beim bisherigen Anmeldeverfahren.

Das neue Verfahren zur digitalen Grundschulanmeldung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der Anmeldung, die künftig für Eltern auch online erfolgen kann. Unabhängig davon ist für den weiteren Prozess der Aufnahme gemäß § 4 Schulordnung Grundschulen auch künftig ein in der Regel persönlicher Kontakt mit der Schule erforderlich und sinnvoll.

 

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